Klage gegen Unitymedia-Übernahme durch Vodafone. (Bild: NetCologne)
Klage gegen Unitymedia-Übernahme durch Vodafone. (Bild: NetCologne)

Fast gleichzeitig mit der gestrigen Vorstellung des neuen Kabel-Tarifs „CabelMax 1000„ von Vodafone und Unitymedia verkündete der Kölner Kabelnetzbetreiber NetCologne, dass man beim Gericht der Europäischen Union Klage wegen Wettbewerbsverzerrung eingereicht hat.

Milliardenübernahme
Die Unitymedia-Übernahme durch Vodafone wurde bereits im Sommer 2019 durch die EU-Kommission freigeben. Schon damals haben auch kleiner Kabelnetzbetreiber ihren Unmut über die Fusion von Unitymedia mit Vodafone bekundet. Vodafone hatte Unitymedia von der britischen Liberty Global für 18,4 Milliarden Euro übernommen. Hierzu gehörte auch der Verkauf der Liberty-Ableger in Tschechien, Ungarn und Rumänien.

Wettbewerbsverzerrung
Nun hat NetCologne Anfang des Monats wegen Wettbewerbsverzerrung eine Klage beim Gericht der Europäischen Union (EuG) eingereicht. Hier ist der Kölner-Anbieter nicht der einzige Wettbewerber, der sich gegen die Fusion in Stellung bringt.

Die Rheinische Post berichtete, dass auch der Berliner Kabelnetzbetreiber Tele Columbus und die Deutsche Telekom entsprechende Klagen eingereicht haben. Das Gericht bestätigte den Eingang der Klagen gegenüber dem Branchendienst Medienkorrespondenz. Derzeit ist unklar, welche Erfolgsaussichten die Klagen haben (Az.: T-58/20, T-64/20, T-69/20).

Henrik Schmitz, Sprecher der Deutschen Telekom sagte dem epd am Montag, mit der Klage in Luxemburg wolle man die Nachteile für Vodafones-Wettbewerber, Verbraucher und Inhalte-Anbieter auf den deutschen Märkten so weit wie möglich begrenzen. Durch die Fusion von Vodafone und Unitymedia ergäben sich auf den Fernsehmärkten „verschiedene, gravierende Wettbewerbsnachteile“, die bei der Genehmigung der Fusion nur unzureichend beachtet worden seien. „Die Marktmacht der fusionierten Kabelnetz-Anbieter gegenüber der deutschen Wohnungswirtschaft wird zementiert, künftiger Wettbewerb praktisch ausgeschlossen“, kritisierte Schmitz.

Genehmigung mit Auflagen
Die EU-Kommission hatte die Übernahme nur unter Auflagen genehmigt. So muss Vodafone seine Netze gemäß den Vorgaben aus Brüssel für den Konkurrenten Telefónica Germany (O2) öffnen. Dieser will darüber u. a. Breitbandanschlüsse und IP-basierte Fernsehdienste anbieten. Zudem wurde Vodafone verpflichtet, die Gebühren nicht zu erhöhen, die Fernsehsender für die Verbreitung ihre Inhalte im Kabelnetz zahlen müssen.

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