Samsung-Galaxy-Tab-10.1
Das Galaxy Tab 10.1 kommt so schnell nicht in den deutschen Handel (Foto: Samsung)

Vor wenigen Stunden hat das Landgericht Düsseldorf in seinem Urteil (Az.: 14c O 194/11) entschieden, dass das Samsung Galaxy Tab 10.1 in Deutschland nicht mehr verkauft werden darf. Das ist der Todesstoß für Samsungs Galaxy Tab 10.1. In der Widerspruchsverhandlung im Geschmacksmuster-Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung hat das LG Düsseldorf eine Entscheidung zugunsten Apple gefällt und das Verkaufsverbot für das Produkt Galaxy Tab 10.1 bestätigt.

„Im Verfahren ging es nur um das Geschmacksmuster – also Design und Äußeres – und nicht um Patente oder Technik“, betont Landgericht-Sprecher Peter Schütz gegenüber moobilux Apple wirft Samsung vor, mit den Tablets und Smartphones der Galaxy-Reihe das iPad und iPhone zu kopieren.

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Das Galaxy Tab 10.1 kommt so schnell nicht in den deutschen Handel (Foto: Samsung)

 

Wörtlich heißt es in der Pressemitteilung des LG Düsseldorf zu dem heutigen Urteil, Zitat:

Die Kammer hat die einstweilige Verfügung im Hinblick auf die deutsche Samsung Electronics GmbH in vollem Umfang aufrechterhalten, so dass es diesem Unternehmen im Bereich der gesamten Europäischen Union untersagt bleibt, das Produkt „Samsung Galaxy Tab 10.1“ zu benutzen, insbesondere herzustellen, anzubieten, in den Verkehr zu bringen, einzuführen, auszuführen und/oder zu diesen Zwecken zu besitzen.

Samsung will in die Berufung gehen
Danach ist laut Gerichtsurteil das zugunsten von Apple hinterlegte Gemeinschaftsgeschmacksmuster als wirksam anzusehen und wird durch das Produkt von Samsung verletzt. „Das Unternehmen ist in Deutschland mit einer eigenen GmbH vertreten und tritt im eigenen Namen auf, daher gilt das Verbot für Samsung Deutschland europaweit, für den Mutterkonzern in Südkorea dagegen nur in Deutschland“, sagt Schütz. Eine zeitliche Beschränkung des Verkaufsverbotes gibt es nicht.

Samsung zeigt sich in einer schriftlichen Stellungnahme vom Urteil enttäuscht: „Die Entscheidung schränkt Konsumentenwahlmöglichkeiten stark ein, zudem hemmt sie die Entwicklung von neuen Designs in der Branche.“ Die Südkoreaner wollen gegen das Urteil Berufung einlegen.

Weltweiter Konflikt
Der Rechtsstreit besteht bereits seit einem Monat, damals hat der Apple-Konzern ein Verbot erwirkt. So wurde auf der weltweit größten Elektronik-Messe IFA in Berlin der neue Samsung-Tablet „Galaxy Tab 7.7“ mit dem Vermerk „Nicht zum Verkauf in Deutschland“ ausgestellt. Beide Unternehmen tragen weltweit einen Konflikt aus, in verschiedenen Ländern liegen Medienberichten zufolge 19 Klagen vor. (tc)

2 Kommentare

  1. […] Letzte Woche hat Apple mit dem Urteil von Landgericht Düsseldorfgegen Samsung gesiegt und durchgesetzt, dass das Samsung Galaxy Tab 10.1 nicht mehr in Deutschland an Händler verkauft werden darf. Als Grund hierfür wurde genannt, dass das Tablet gegen ein Geschmacksmuster von Apple aus dem Jahre 2004 verstoße und dem iPad des Konzerns zu ähnlich sehe. […]

  2. […] Letzte Woche hat Apple mit dem Urteil von Landgericht Düsseldorfgegen Samsung gesiegt und durchgesetzt, dass das Samsung Galaxy Tab 10.1 nicht mehr in Deutschland an Händler verkauft werden darf. Als Grund hierfür wurde genannt, dass das Tablet gegen ein Geschmacksmuster von Apple aus dem Jahre 2004 verstoße und dem iPad des Konzerns zu ähnlich sehe. […]

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